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Berufsrechtliches Handbuch

Stand: August 2024


6.1.2 Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Steuerfachangestellter/Steuerfachangestellte

(Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 8.12.1995*)

 

*unter Vorbehalt gemäß Ziffer 3 Abs. 2 und 3 der „Richtlinien für die Einsetzung und Arbeitsweise von Gremien der Kultusministerkonferenz“ (Beschluss der KMK vom 2.12.1993)

I. Allgemeine Vorbemerkungen

Berufsschulen vermitteln dem Schüler allgemeine und berufsbezogene Lerninhalte für die Berufsausbildung, die Berufsausübung und im Hinblick auf die berufliche Weiterbildung. Soweit eine berufsfeldbreite Grundbildung in vollzeitschulischer Form durchgeführt wird, wird auch die fachpraktische Ausbildung vermittelt.

Allgemeine und berufsbezogene Lerninhalte zielen auf die Bildung und Erziehung für berufliche und außerberufliche Situationen.

Entsprechend diesen Zielvorstellungen sollen die Schüler/Schülerinnen

  • eine fundierte Berufsausbildung erhalten, auf deren Grundlage sie befähigt sind, sich auf veränderte Anforderungen einzustellen und neue Aufgaben zu übernehmen. Damit werden auch ihr Entscheidungs- und Handlungsspielraum und ihre Möglichkeit zur freien Wahl des Arbeitsplatzes über die Grenzen hinaus erweitert,
  • unter Berücksichtigung ihrer betrieblichen Erfahrungen Kenntnisse und Einsichten in die Zusammenhänge ihrer Berufstätigkeit erwerben, damit sie gut vorbereitet in die Arbeitswelt eintreten,
  • Fähigkeiten und Einstellungen erwerben, die ihr Urteilsvermögen und ihre Handlungsfähigkeit und -bereitschaft in beruflichen und außerberuflichen Bereichen vergrößern,
  • Möglichkeiten und Grenzen der persönlichen Entwicklung durch Arbeit und Berufsausübung erkennen, damit sie mit mehr Selbstverständnis ihre Aufgaben erfüllen und ihre Befähigung zur Weiterbildung ausschöpfen,
  • in der Lage sein, betriebliche, rechtliche sowie wirtschaftliche, ökologische, soziale und politische Zusammenhänge zu erkennen,
  • sich der Spannung zwischen den eigenen Ansprüchen und denen ihrer Mit- und Umwelt bewusst werden und bereit sein, zu einem Ausgleich beizutragen und Spannungen zu ertragen.

Der Lehrplan für den allgemeinen Unterricht wird durch die einzelnen Länder erstellt. Für den berufsbezogenen Unterricht wird der Rahmenlehrplan durch die Ständige Konferenz der Kultusminister und -senatoren der Länder beschlossen. Die Lernziele und Lerninhalte des Rahmenlehrplans sind mit der entsprechenden, von den zuständigen Fachministern des Bundes im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Bildung und Wissenschaft erlassenen Ausbildungsordnung abgestimmt. Das Abstimmungsverfahren ist durch das „Gemeinsame Ergebnisprotokoll vom 30. Mai 1972“ geregelt. Der beschlossene Rahmenlehrplan für den beruflichen Unterricht der Berufsschule baut grundsätzlich auf dem Hauptschulabschluß auf.

Er ist in der Regel in eine berufsfeldbreite Grundbildung und darauf aufbauende Fachbildung gegliedert. Dabei kann ein Rahmenlehrplan in der Fachstufe mit Ausbildungsordnungen mehrerer verwandter Ausbildungsberufe abgestimmt sein.

Auf der Grundlage der Ausbildungsordnung und des Rahmenlehrplans, die Ziele und Inhalte der Berufsausbildung regeln, werden die Abschlussqualifikation in einem anerkannten Ausbildungsberuf sowie – in Verbindung mit Unterricht in weiteren Fächern – der Abschluss der Berufsschule vermittelt. Damit sind zugleich wesentliche Voraussetzungen für den Eintritt in berufliche Weiterbildungsgänge geschaffen.

Der Rahmenlehrplan ist nach Ausbildungsjahren gegliedert. Er umfasst Lerngebiete, Lernziele, Lerninhalte und Zeitrichtwerte. Dabei gilt:

Lerngebiete sind thematische Einheiten, die unter fachlichen und didaktischen Gesichtspunkten gebildet werden; sie können in Abschnitte gegliedert sein.

Lernziele beschreiben das angestrebte Ergebnis (z. B. Kenntnisse, Fertigkeiten, Verhaltensweisen), über das ein Schüler am Ende des Lernprozesses verfügen soll.

Lerninhalte bezeichnen die fachlichen Inhalte, durch deren unterrichtliche Behandlung die Lernziele erreicht werden sollen.

Zeitrichtwerte geben an, wie viele Unterrichtsstunden zum Erreichen der Lernziele einschließlich der Leistungsfeststellung vorgesehen sind.

Der Rahmenlehrplan enthält keine methodischen Vorgaben für den Unterricht. Selbstständiges und verantwortungsbewusstes Denken und Handeln wird vorzugsweise in solchen Unterrichtsformen vermittelt, in denen es Teil des methodischen Gesamtkonzeptes ist. Dabei kann grundsätzlich jedes methodische Vorgehen zur Erreichung dieses Zieles beitragen; Methoden, welche die Handlungskompetenz unmittelbar fördern, sind besonders geeignet und sollten deshalb in der Unterrichtsgestaltung angemessen berücksichtigt werden.

Die Länder übernehmen den Rahmenlehrplan unmittelbar oder setzen ihn in einen eigenen Lehrplan um. Sie ordnen Lernziele und Lerninhalte den Fächern bzw. Kursen zu. Dabei achten sie darauf, dass die erreichte fachliche und zeitliche Gliederung des Rahmenlehrplanes erhalten bleibt; eine weitere Abstimmung hat zwischen der Berufsschule und den örtlichen Ausbildungsbetrieben unter Berücksichtigung des entsprechenden Ausbildungsrahmenplanes zu erfolgen.
 

II. Berufsbezogene Vorbemerkungen

Der vorliegende Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Steuerfachangestellte/-r ist mit der Verordnung über die Berufsausbildung vom 9.5.1996 abgestimmt.

Ziel der Ausbildung ist eine breit fundierte Handlungskompetenz mit den Fähigkeiten zum Denken in Zusammenhängen, Flexibilität, Genauigkeit und Verantwortungsbewusstsein unter besonderer Beachtung der für diesen Ausbildungsberuf wichtigen rechtlichen Rahmenbedingungen sowie mitarbeiter- und mandantenorientiertem Verhalten.

Diese angestrebte Qualifikation drückt sich in der Befähigung zu selbstständiger Sachbearbeitung sowie in Handlungen wie Planen, Durchführen, Kontrollieren und Bewerten berufsbezogener Aufgaben aus.

Zur sachgerechten Erfüllung dieser Aufgaben vermitteln die Ausbildungsbetriebe im Zusammenhang mit übergreifenden Qualifikationen Fertigkeiten und Kenntnisse in folgenden Ausbildungsbereichen:

  • Ausbildungspraxis
  • Praxis- und Arbeitsorganisation
  • Anwenden von Informations- und Kommunikationstechniken
  • Rechnungswesen
  • Betriebswirtschaftliche Facharbeit
  • Steuerliche Facharbeit
     

Ziele der schulischen Ausbildung

Die aufgeführten Ziele sind auf die Entwicklung von Handlungskompetenz gerichtet. Diese wird hier verstanden als die Bereitschaft und Fähigkeit des Einzelnen, sich in gesellschaftlichen, beruflichen und privaten Situationen sachgerecht, durchdacht sowie individuell und sozial verantwortlich zu verhalten.

Handlungskompetenz entfaltet sich in den Dimensionen von Fachkompetenz, Humankompetenz (Personalkompetenz) und Sozialkompetenz.

Fachkompetenz bezeichnet die Bereitschaft und Fähigkeit, auf der Grundlage fachlichen Wissens und Könnens Aufgaben und Probleme zielorientiert, sachgerecht, methodengeleitet und selbstständig zu lösen und das Ergebnis zu beurteilen.

Humankompetenz (Personalkompetenz) bezeichnet die Bereitschaft und Fähigkeit, als individuelle Persönlichkeit die Entwicklungschancen, Anforderungen und Einschränkungen in Familie, Beruf und öffentlichem Leben zu klären, zu durchdenken und zu beurteilen, eigene Begabungen zu entfalten sowie Lebenspläne zu durchdenken, zu planen, zu beurteilen und fortzuentwickeln. Sie umfasst personelle Eigenschaften wie Selbstständigkeit, Kritikfähigkeit, Selbstvertrauen, Zuverlässigkeit, Verantwortungs- und Pflichtbewusstsein. Zu ihr gehören insbesondere auch die Entwicklung durchdachter Wertvorstellungen und die selbstbestimmte Bindung an Werte.

Sozialkompetenz bezeichnet die Bereitschaft und Fähigkeit, soziale Beziehungen zu leben und zu gestalten, Zuwendungen und Spannungen zu erfassen, zu verstehen sowie sich mit anderen rational und verantwortungsbewusst auseinander zu setzen und zu verständigen. Hierzu gehört insbesondere auch die Entwicklung sozialer Verantwortung und Solidarität.

Methoden- und Lernkompetenz erwachsen aus einer ausgewogenen Entwicklung dieser drei Dimensionen.

Diese Kompetenzen werden im berufsbezogenen Unterricht in den Lerngebieten

  • Allgemeine Wirtschaftslehre
  • Steuerlehre
  • Rechnungswesen

unter Einbeziehung der modernen Kommunikationstechniken (Datenverarbeitung) vermittelt.

Die Schülerinnen und Schüler sollen daher

  • ein breites, nicht nur auf einen einzelnen Wirtschaftszweig bezogenes Grundwissen erwerben und – gestützt auf die in diesem Beruf zu erwerbenden Qualifikationen – wirtschaftliche, steuerliche und soziale Zusammenhänge in der Arbeitswelt und in der Gesellschaft erkennen, verstehen und dazu befähigt werden, verantwortungsbewusst zu handeln,
  • die ihnen übertragenen betrieblichen Aufgaben und Problemstellungen erfassen, Lösungsvorschläge entwickeln, Entscheidungen vorbereiten und Lösungsmöglichkeiten begründen,
  • die Notwendigkeit zur Verschwiegenheit einsehen und entsprechend handeln,
  • Teamfähigkeit erwerben und bereit sein, kooperativ in arbeitsteiligen Funktionen zu handeln sowie mit Arbeitsmitteln sachgerecht und sorgfältig umzugehen,
  • ihre Konzentrationsfähigkeit und ihr Abstraktionsvermögen weiterentwickeln,
  • befähigt werden, Informationen gezielt und selbstständig zu sammeln, aufzubereiten, auszuwerten und weiterzugeben,
  • lernen, selbstständig rechtliche Vorschriften und Fachliteratur zu nutzen,
  • Informations- und Kommunikationstechniken als Hilfsmittel bei der Aufgabenbewältigung einsetzen,
  • ihre Sprachkompetenz weiterentwickeln, um selbstständig schriftliche und mündliche Informationen sprachlich angemessen aufzunehmen, abzufassen und weiterzugeben,
  • erkennen, wie entscheidend die Qualität ihrer Ausbildung und die eigene Weiterbildung den beruflichen Werdegang beeinflussen,
  • begreifen, dass der Erwerb wichtiger Arbeits- und Lerntechniken und die Fähigkeit zum selbstständigen Lernen eine wesentliche Voraussetzung für eine erfolgreiche Ausbildung und Berufsausübung ist,
  • ihr eigenes Wissen und Können ständig überprüfen und selbstständig ergänzen,
  • Problembewusstsein für Fragen des Umweltschutzes entwickeln und bei der Ausübung des Berufs berücksichtigen,
  • Vorschriften und Maßnahmen der Arbeitssicherheit und des Arbeitsschutzes kennen und befolgen.

Berufsspezifische Anforderungen und Qualifikationen – vor allem aus dem steuerlichen Bereich – ändern sich ständig. Die künftige Entwicklung wird daher dazu führen, dass Lernziele und Lerninhalte für den Unterricht aktualisiert und weiterentwickelt werden müssen.

Wo immer bei Lerninhalten die Formulierungen ,,z. B.“ oder „wie“ verwendet werden, sollen Freiräume auch für künftige Entwicklungen und didaktische Reserven eröffnet werden. Solche Lerninhalte sollen außerdem als exemplarische Vorgaben für den Unterricht verstanden werden.
 

III. Übersicht über die Lerngebiete mit Zeitrichtwerten

* Die integrierte Vermittlung von Datenverarbeitung wurde bei der Festlegung der Zeitrichtwerte für das Lerngebiet „Allgemeine Wirtschaftslehre“ mit 20 Stunden, für das Lerngebiet „Steuerlehre“ mit 30 Stunden und für das Lerngebiet „Rechnungswesen“ mit 30 Stunden berücksichtigt.

Durch die Integration von Inhalten der Datenverarbeitung in die Lerngebiete Allgemeine Wirtschaftslehre, Steuerlehre und Rechnungswesen sollen die Schülerinnen und Schüler zum Einsatz eines zeitgemäßen Hilfsmittels bei der Lösung berufsspezifischer Aufgabenstellungen befähigt werden. Dazu sollten die Schulen mit entsprechender Hard- und Software ausgestattet sein.

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • die Komponenten eines Datenverarbeitungssystems und deren Zusammenwirken kennen,
  • Standardsoftware zur Lösung berufsbezogener Aufgaben einsetzen,
  • branchenspezifische Software zur Lösung berufsbezogener Aufgaben einsetzen.

Aus diesen Zielvorstellungen leiten sich Lernziele und Lerninhalte für die integrierte Vermittlung in den drei Lerngebieten der schulischen Ausbildung ab, die im Anhang dargestellt sind.
 

Allgemeine Wirtschaftslehre

In der Allgemeinen Wirtschaftslehre sollen die Schülerinnen und Schüler das Verständnis für Aufgaben der Wirtschaft im Rahmen eines Staates und den Einblick in weltwirtschaftliche Gegebenheiten und Zusammenhänge gewinnen, die für die Beratung zu betreuender Unternehmen notwendig sind.

Sie sollen lernen, die erworbenen Kenntnisse und Einsichten auch aus den unterschiedlichen Interessenlagen der Konsumenten und Produzenten, der Arbeitnehmer und Arbeitgeber sowie des Bürgers und des Politikers zu beurteilen.

Daher sind einzel- und gesamtwirtschaftliche Kenntnisse für die Ausübung dieses Berufes sinnvoll und notwendig.

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • das zur Berufsausübung notwendige wirtschaftliche und rechtliche Grundwissen erwerben und anwenden,
  • konkrete wirtschaftliche Sachverhalte auf der Basis rechtlicher Bestimmungen verstehen sowie Entwicklungen und Spannungsverhältnisse interpretieren,
  • wirtschafts- und sozialpolitische Zielvorstellungen und Maßnahmen zu ihrer Verwirklichung kennen,
  • über Einsatzmöglichkeiten integrierter Datenverarbeitungssysteme bei wirtschaftlichen Problemlösungen informiert sein,
  • nationale und internationale wirtschaftliche Zusammenhänge verstehen,
  • bei wirtschaftlichen Entscheidungen ein Problembewusstsein für Fragen des Umweltschutzes entwickeln.

Stundenverteilung: „Allgemeine Wirtschaftslehre“

Lerngebiete

Zeitrichtwerte

 

1. Jahr

2. Jahr

3. Jahr

insgesamt

1. Rechtliche Rahmenbedingungen derWirtschaft; Grundzüge des Schuld- und Sachenrechts

40

 

 

40

2. Arbeitsrecht und soziale Sicherung

30

 

 

30

3. Handels- und Gesellschaftsrecht

10 50

 

60

4. Investition und Finanzierung

 

30

 

30

5. Grundzüge der Wirtschaftsordnung und Wirtschaftspolitik

 

 

40 40

Zeitrichtwerte insgesamt

80 80 40

200

Lernziele

Lerninhalte

1. Rechtliche Rahmenbedingungen der Wirtschaft; Grundzüge des Schuld- und Sachenrechts

1. Rechtliche Rahmenbedingungen der Wirtschaft;  Grundzüge des Schuld- und Sachenrechts (40)

Recht nach verschiedenen Merkmalen unterscheiden und Rechtsquellen angeben Öffentliches und privates Recht Rechtsquellen
Möglichkeiten und Grenzen der rechtlichen Handlungsfähigkeit aufzeigen Rechts- und Geschäftsfähigkeit natürlicher und juristischer Personen
Rechtsgeschäfte des Wirtschaftslebens unterscheiden Willenserklärung
Rechtsgeschäfte:

– Kaufvertrag

– Dienstvertrag/Arbeitsvertrag

– Werk- und Werklieferungsvertrag und weitere, z. B.:

–Mietvertrag

– Pachtvertrag

– Darlehensvertrag

– Leasingvertrag

Abschluss und Erfüllung von Verträgen an einem Beispiel erklären und Gestaltungsmöglichkeiten beim Vertragsabschluss aufzeigen

Vertragsfreiheit

Verpflichtungsgeschäft

Erfüllungsgeschäft

Störungen bei der Erfüllung von Verträgen am Beispiel des Kaufvertrages darstellen und dabei rechtliche und wirtschaftliche Entscheidungsmöglichkeiten abwägen

Schuldnerverzug

Schlechterfüllung

Grundzüge des Sachenrechts kennen

Besitz

Eigentum

Mahnverfahren beschreiben

Mahnverfahren

Fälle zur Verjährung bearbeiten Verjährung
 
2. Arbeitsrecht und soziale Sicherung 2. Arbeitsrecht und soziale Sicherung (30)
Rechtliche Bedingungen der Berufsausbildung kennen und die Rechte und Pflichten der Auszubildenden erläutern

Duales Ausbildungssystem

Berufsbildungsgesetz

Ausbildungsvertrag

Jugendarbeitsschutzgesetz

Institutionen zur Wahrnehmung ausbildungs- und arbeitsrechlicher Ansprüche kennen

Betriebsrat, Mitbestimmung

Jugend- und Auszubildendenvertretung

Zuständige Stelle nach BBiG: Steuerberaterkammer (Ausbildungsberater) Gewerkschaften

Gewerbeaufsicht

Arbeitsgericht

Wichtige arbeitsrechtliche Bestimmungen und ihre Auswirkungen kennen und anwenden

Arbeitszeitregelungen

Tarifvertrag

Gesetze zum

– Unfallschutz

– Mutterschutzgesetz

– Kündigungsschutz

Wesentliche Bestimmungen des gesetzlichen Datenschutzes beurteilen

Datenschutzgesetze u. a. Zulässigkeitsvoraussetzung für die Verarbeitung personenbezogener Daten

Datenschutzbeauftragte

Zugriffsberechtigung

Ziele, Aufgaben und Probleme der sozialen Sicherung erörtern

Zweige der Sozialversicherung
An konkreten Fällen Regelungen zur Sozialversicherung anwenden und Berechnungen durchführen

Arten

Träger

Leistungen

Versicherungspflicht

Beiträge einschließlich Beitragsbemessungsgrenzen

Möglichkeiten der Weiterqualifizierung kennen und deren Notwendigkeiten einsehen

Inner- und außerbetriebliche 

Weiterbildungsangebote

 
3. Handels- und Gesellschaftsrecht 3. Handels- und Gesellschaftsrecht (60)
Arten des Kaufmanns laut HGB unterscheiden

Musskaufmann

Sollkaufmann

Kannkaufmann

Formkaufmann

Vollkaufmann

Minderkaufmann

Die Aufgaben der Register verstehen

Handelsregister

Partnerschaftsregister

Grundbuch

evtl. Genossenschaftsregister

Vereinsregister

Güterrechtsregister

Die Bedeutung der Firma erkennen

Arten der Firma

Firmengrundsätze

Einen Überblick über kaufmännische Hilfsgewerbe gewinnen

Kommissionär

Handelsvertreter

Handelsmakler

Mitarbeitervollmachten unterscheiden

Handlungsvollmacht

Prokura

Unternehmensformen darstellen und Rechtsformen unterscheiden

Einzelunternehmung

Stille Gesellschaft

BGB-Gesellschaft

Partnerschaftsgesellschaft

OHG, KG

GmbH, GmbH & Co. KG, AG

evtl. Genossenschaft
 

Unterscheidungskriterien:

– Haftung

– Kapitalaufbringung

– Ergebnisverteilung

– Geschäftsführung

– Vertretung

steuerliche Besonderheiten

 
4. Investition und Finanzierung

4. Investition und Finanzierung (30)

Investitions- und Finanzierungsanlässe beschreiben

Ersatzinvestitionen

Erweiterungsinvestitionen

Umschuldung

Finanzierungsmöglichkeiten auswählen

Finanzierungsmöglichkeiten

nach Herkunft und Fristigkeit

– Außenfinanzierung 

   • Eigenfinanzierung

   • Fremdfinanzierung

– Innenfinanzierung

   • Offene Selbstfinanzierung

   • Verdeckte Selbstfinanzierung

Finanzierungsregeln

Kreditarten nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten beurteilen

Einteilung der Kredite

– nach Dauer

– nach Verwendungszweck

Sonderformen, z. B.

– Leasing

– Factoring

Kreditsicherungsmöglichkeiten unterscheiden

Sicherungsübereignung

Pfandrechte

Zessionen

Bürgschaft

 
5. Grundzüge der Wirtschaftsordnung und Wirtschaftspolitik 5. Grundzüge der Wirtschaftsordnung und Wirtschaftspolitik (40)
Ziele unternehmerischen Handelns im System der sozialen Marktwirtschaft darstellen und beurteilen

Wirtschaftliche, ökologische und soziale Ziele

Zielkonflikte

Funktionsweise der sozialen Marktwirtschaft

Ordnungsmerkmale

Marktformen

Rolle des Staates

Gesamtwirtschaftliche Ziele beschreiben und ihre Bedeutung für betriebliche und individuelle Entscheidungen beurteilen

Preisniveaustabilität

hoher Beschäftigungsstand

Wirtschaftswachstum

Außenwirtschaftliches Gleichgewicht

Umweltschutz

Sozialverträgliche Einkommens- und Vermögensverteilung

Konjunkturelle Schwankungen unterscheiden

Konjunkturphasen

Konjunkturindikatoren

Wirtschaftspolitische Einflussmöglichkeiten von Staat, Bundesbank und Europäischer Zentralbank unter Berücksichtigung außenwirtschaftlicher Einflüsse beurteilen

Staat:

– Einnahmenpolitik

– Ausgabenpolitik

– Strukturpolitik

Bundesbank

– Aufgaben und Stellung

– geldpolitisches Instrumentarium

Europäisches Währungssystem

Ziel- und Interessenkonflikte

Steuerlehre

In diesem Ausbildungsberuf hat die Steuerlehre die Aufgabe der anwendungsorientierten Vermittlung des Steuerrechts. Darüber hinaus hat sie den Einfluss des Steuerrechts auf wirtschaftliche Entscheidungen aufzuzeigen. Sie vermittelt die Fachbildung der angehenden Steuerfachangestellten.

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • die gesellschaftspolitischen Bezüge der Steuergesetzgebung sowie die Wechselwirkungen zwischen Staat und Bürger als Folge der Steuergesetzgebung – auch mit ihren betriebswirtschaftlichen Auswirkungen – begreifen,
  • präzise Kenntnisse der grundlegenden Zusammenhänge in den wesentlichen Bereichen der Steuergesetzgebung und ihren untereinander bestehenden Abhängigkeiten verstehen,
  • befähigt werden, die wichtigsten steuerlichen Gesetze, Durchführungsverordnungen und Richtlinien anzuwenden, um an der Lösung berufstypischer Fälle der Praxis mitwirken zu können,
  • lernen, auch mit Änderungen von Gesetzen, Durchführungsverordnungen bzw. Richtlinien umzugehen,
  • die Schwierigkeit zutreffender Auslegung von Gesetzen erkennen,
  • über Einsatzmöglichkeiten integrierter Datenverarbeitungssysteme bei der Lösung steuerrechtlicher Probleme informiert sein,
  • die Notwendigkeit der genauen Wiedergabe von Fachausdrücken einsehen und sich in der Fachsprache verständlich ausdrücken können.

Den Schülerinnen und Schülern soll ebenfalls deutlich werden, dass Steuern als Staatseinnahmen in zunehmendem Umfang auch als Wirtschafts- und Konjunkturlenkungsinstrument eingesetzt werden. Sie sollen lernen, die wichtigsten betriebswirtschaftlichen Folgen der Besteuerung abzuschätzen.

Stundenverteilung: „Steuerlehre“
 

Lerngebiete

Zeitrichtwerte

1. Jahr

2. Jahr

3. Jahr

insgesamt

1. Grundlagen des Allgemeinen Steuerrechts

10

 

 

10

2. Umsatzsteuer

100

 

 

100

3. Einkommensteuer

50

100

50

200

4. Körperschaftsteuer

 

 

15 15

5. Bewertungsgesetz

 

 

20 20

6. Gewerbesteuer

 

20

 

20

7. Vermögensteuer

 

 

15 15

8. Abgabenordnung

 

 

20 20

Zeitrichtwerte insgesamt

160

120

120

400

Lernziele

Lerninhalte

1. Grundlagen des Allgemeinen Steuerrechts 1. Grundlagen des Allgemeinen Steuerrechts (10)
Über die öffentlich-rechtlichen Abgaben informiert sein und die Abgaben gegeneinander abgrenzen

Öffentlich-rechtliche Abgaben

– Steuern

– Steuerliche Nebenleistungen

– Gebühren

– Beiträge

– Aufkommen und Verwendung

Steuern nach verschiedenen Kriterien einteilen

Einteilung der Steuern nach

– dem Steuergegenstand

– der Ertragshoheit

– der Überwälzbarkeit

– der Berücksichtigung persönlicher Verhältnisse

– der Behandlung im Rechnungswesen

Einen Überblick über die steuerlichen Vorschriften unter Beachtung ihrer Entstehung und Rechtswirkung gewinnen

Steuerliche Vorschriften

– Gesetze,Verordnungen, Richtlinien

– Erlasse des Finanzministers

– OFD-Verfügungen

– Urteile

Einen Überblick über die Steuerverwaltung gewinnen

Steuerverwaltung

– Aufbau

– Aufgaben

 

2. Umsatzsteuer 2. Umsatzsteuer (100)
Die Bedeutung und Stellung der Umsatzsteuer im Steuersystem erläutern und die rechtlichen Grundlagen nennen

Einführung in die Umsatzsteuer

– geschichtliche Entwicklung

– Steueraufkommen

– Rechtsgrundlagen

– System der Umsatzsteuer

– Schema zur Berechnung der Umsatzsteuer

Die Umsatzarten unterscheiden

Lieferungen und sonstige Leistungen

Eigenverbrauch

Unentgeltliche Leistungen von Gesellschaften an ihre Gesellschafter

Einfuhr aus dem Drittlandsgebiet

Innergemeinschaftlicher Erwerb

Tatbestandsmerkmale steuerbarer Umsätze erläutern

Kriterien steuerbarer Leistungen

– Lieferungen und sonstige Leistungen

– Unternehmer

– Unternehmen

– Inland

– Entgelt (Leistungsaustausch)

Ort der Lieferung und der sonstigen Leistung Sonderfälle, z. B.

– Werklieferung

– Werkleistung

– Reihengeschäft

Eigenverbrauch

Unentgeltliche Leistungen von Gesellschaften an ihre Gesellschafter oder diesen nahe stehenden Personen

Einfuhr aus dem Drittlandsgebiet

Innergemeinschaftlicher Erwerb

Wichtige Steuerbefreiungen anwenden

Einteilung der Steuerbefreiungen hinsichtlich des Vorsteuerabzugs der Optionsmöglichkeit

Erläuterung wichtiger Befreiungen z. B.

– Ausfuhr

– innergemeinschaftliche Lieferung

– Vermietungsumsätze

Die Bemessungsgrundlagen für die Besteuerung ermitteln

Bemessungsgrundlage für

– Lieferungen, sonstige Leistungen und innergemeinschaftl. Erwerb

– Eigenverbrauch

– unentgeltliche Leistungen von Gesellschaften an ihre Gesellschafter

– Einfuhr

Mindestbemessungsgrundlagen Sonderfälle,

z. B.

– Tausch und tauschähnliche Umsätze

– durchlaufende Posten

Änderung der Bemessungsgrundlage

Die Steuersätze anwenden

Allgemeiner Steuersatz

Ermäßigter Steuersatz

Die Entstehung der Steuer bestimmen und den Steuerschuldner nennen

Entstehung der Steuer

– für Lieferungen und sonstige Leistungen

– für Eigenverbrauch

– für innergemeinschaftlichen Erwerb

Steuerschuldner

Rechnungen auf Vereinbarkeit mit den rechtlichen Vorschriften prüfen

Berechtigung und Verpflichtung zum Ausstellen von Rechnungen mit gesondertem Steuerausweis

Vereinfachungen für Kleinbetragsrechnungen und Fahrausweise

Folgen fehlerhafter Rechnungsausstellung

Die Vorschriften zum Vorsteuerabzug anwenden

Abziehbare und nicht abziehbare Vorsteuer

Erleichterungen bei Kleinbetragsrechnungen, Reisekosten, Fahrausweisen

Berichtigung des Vorsteuerabzugs

Die Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten anwenden Voraussetzungen der Istbesteuerung
Die Vorschriften über die Aufzeichnungspflichten beachten Aufzeichnungspflichten
Voranmeldungen und Jahreserklärungen erstellen und besondere Meldepflichten kennen

Fälligkeit

Voranmeldung

Vorauszahlung

Veranlagung

Dauerfristverlängerung

besondere Meldepflichten

 
3. Einkommensteuer 3. Einkommensteuer (200)
Die Bedeutung und Stellung im Steuersystem der Einkommensteuer erläutern und die rechtlichen Grundlagen nennen

Einführung in die Einkommensteuer

– geschichtliche Entwicklung

– Steueraufkommen

– Rechtsgrundlagen

– Schema zur Ermittlung des zu versteuernden Einkommens

– Erhebungsformen

Die Einkommensteuerpflicht kennen und Fälle mit Hilfe der einschlägigen Vorschriften lösen

Steuerpflicht

– Unbeschränkte Steuerpflicht

– Beschränkte Steuerpflicht

Wichtige Steuerbefreiungen kennen Steuerbefreiungen
Die Vorschriften über die Gewinnermittlung auf Fälle anwenden

Arten der Gewinnermittlung

– Betriebsvermögensvergleich

– Überschussrechnung

Unterschiede zwischen den Gewinnermittlungsarten

Grundlagen der Gewinnermittlung

– Betriebsvermögen, Privatvermögen

– Entnahmen, Einlagen

– Betriebseinnahmen, Betriebsausgaben

– Nicht abzugsfähige Betriebsausgaben

Gewinnermittlungszeitraum, abweichendes Wirtschaftsjahr

Die Bewertungsvorschriften kennen, ihre Bedeutung für die Gewinnermittlung begründen und an Fällen vertiefen
 


Bewertungsvorschriften alternativ in Lernabschnitt 9,

Rechnungswesen


 

Bewertungsmaßstäbe

– Anschaffungskosten

– Herstellungskosten

– Teilwert

Bewertungsvorschriften

– abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens

– nicht abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens und Umlaufvermögens

– Verbindlichkeiten

– Entnahmen

– Einlagen

Bewertungsfreiheit für geringwertige Wirtschaftsgüter

Maßgeblichkeit der Handelsbilanz, die Steuerbilanz (und umgekehrte Maßgeblichkeit)

Bewertungsgrundsätze

– Grundsatz der Bilanzidentität

– Grundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit

– Grundsatz der Einzelbewertung

– Grundsatz der Vorsicht

– Grundsatz der periodengerechten Aufwands- und Ertragsabgrenzung

– Grundsatz der Stetigkeit der Bewertungsmethoden

Die gesetzlichen Bestimmungen über die Absetzungen für Abnutzungen und Sonderabschreibungen anwenden

Absetzung für Abnutzung

– AfA-Verfahren bei beweglichen Wirtschaftsgütern, z. B.

   • lineare AfA

   • Leistungs-AfA

   • degressive AfA

   • Sonderabschreibungen

– AfA-Verfahren bei Gebäuden, z. B.

   • lineare AfA

   • degressive AfA

   • erhöhte AfA

– AfA-Verfahren bei immateriellen Wirtschaftsgütern

– Absetzungen für außergewöhnlich technische oder wirtschaftliche Abnutzung

Die Begriffe Einnahmen und Werbungskosten nennen, ihre Merkmale erläutern und Beispiele aufzählen

Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten

– Einnahmen

– Werbungskosten

   • nachgewiesene Werbungs-kosten

   • Pauschbeträge

– zeitliche Zuordnung

Die Unterschiede zwischen Betriebsausgaben, Werbungskosten und Kosten der privaten Lebensführung aufzeigen Kosten der privaten Lebensführung
Die einzelnen Einkunftsarten gegeneinander abgrenzen, Einkünfte den Einkunftsarten zuordnen und Fälle lösen

Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft

– Begriff und Umfang

– Abgrenzung zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb

Einkünfte aus Gewerbebetrieb

– Begriff und Umfang

– Einkünfte bei gewerblichen Einzelunternehmen und Personengesellschaften

Einkünfte aus selbstständiger Arbeit

– Begriff und Umfang

– Abgrenzung zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb und aus nicht selbstständiger Arbeit

Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit

– Begriff des Arbeitnehmers

– Einnahmen, Arbeitslohn

– Werbungskosten

– Freibeträge

Einkünfte aus Kapitalvermögen

– Begriff und Umfang

– Abgrenzung zu anderen Einkunftsarten

– Freibeträge

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

– Begriff und Umfang

– Abgrenzung zu anderen Einkunftsarten

– Einnahmen

– Werbungskosten

Sonstige Einkünfte

– Begriff und Umfang

– wiederkehrende Bezüge

– Spekulationsgeschäfte

Den Gesamtbetrag der Einkünfte ermitteln

Summe der Einkünfte

Altersentlastungsbetrag

Freibetrag für Land- und Forstwirtschaft

Das Einkommen ermitteln und die sozialpolitische Bedeutung der steuerlichen Abzugsbeträge erkennen

Sonderausgaben

– Begriff und Umfang

– Vorsorgeaufwendungen

– übrige Sonderausgaben, insbesondere Spenden

– Vorsorgepauschale

– Sonderausgaben-Pauschbetrag

Förderung des selbst genutzten Wohneigentums

Außergewöhnliche Belastung

– Begriff und Umfang

– Außergewöhnliche Belastung im Allgemeinen

– Außergewöhnliche Belastung in besonderen Fällen

Verlustabzug

Das zu versteuernde Einkommen ermitteln

Kinder

– Begriff

– Alter

– Zuordnung

Kinderfreibetrag

Haushaltsfreibetrag

Die tarifliche und festzusetzende Einkommensteuer ermitteln

Veranlagungsarten

– Einzelveranlagung

– Ehegattenveranlagung

Einkommensteuertarif

— Aufbau

— Grundtabelle

— Splittingtabelle

— Progressionsvorbehalt

Steuerermäßigungen

Die Abrechnung der Einkommensteuer vornehmen

Anrechenbare Steuern

– Einkommensteuer-Vorauszahlung

– Lohnsteuer

– Körperschaftsteuer

– Kapitalertragsteuer

Lohnsteuervorschriften anwenden

Steuerabzug vom Arbeitslohn (Lohnsteuer)

– Erhebung der Lohnsteuer

– Lohnsteuerklassen

– Lohnsteuertabellen

– Lohnsteuerkarte

– Lohnsteuerermäßigungsverfahren

– Pauschalierung der Lohnsteuer

– Arbeitnehmerveranlagung

 
4. Körperschaftsteuer 4. Körperschaftsteuer (15)
Die Bedeutung und Stellung der Körperschaftsteuer im Steuersystem erläutern und die rechtlichen Grundlagen nennen

Allgemeine Einführung

– Stellung im Steuersystem

– Steueraufkommen – Rechtsgrundlagen

Die Vorschriften über die Körperschaftsteuerpflicht kennen Steuerpflicht
Wichtige Steuerbefreiungen kennen Steuerbefreiungen
Das Verfahren zur Ermittlung des Einkommens wiedergeben

Einkommen

– Grundlagen der Besteuerung

– Ermittlung des Einkommens

Die Steuersätze kennen

Steuersätze

– Tarifbelastung

– Ausschüttungsbelastung

Das Anrechnungsverfahren erläutern und den Zusammenhang mit der Einkommensteuer herstellen Anrechnungsverfahren
 
5. Bewertungsgesetz 5. Bewertungsgesetz (20)
Die Bedeutung und Stellung des Bewertungsgesetzes im Steuersystem erläutern und die rechtlichen Grundlagen nennen

Einführung in das Bewertungsgesetz

– Einordnung und Abgrenzung zu anderen Gesetzen

– Rechtsgrundlagen

Den Aufbau des Bewertungsgesetzes beschreiben Allgemeine und besondere Bewertungsvorschriften
Den Bewertungsgegenstand bestimmen und den Vermögensarten zuordnen Wirtschaftliche Einheit
Bewertungsmaßstäbe erläutern

Gemeiner Wert, z. B. Kurswert, Nennwert, Kapitalwert

Teilwert

Die Vermögensarten unterscheiden

Land- u. forstwirtschaftl.Vermögen

Grundvermögen

Betriebsvermögen

Sonstiges Vermögen

Beschreiben, für welche wirtschaftlichen Einheiten Einheitswerte festgestellt werden

Einheitswerte für inländischen Grundbesitz

– Betriebe der Land- und Forstwirtschaft

– Grundstücke

– Betriebsgrundstücke

Einheitswerte für inländische Gewerbebetriebe

Die Feststellung von Einheitswerten und deren Bedeutung erläutern und Wertfortschreibungsvoraussetzungen ermitteln und berechnen

Hauptfeststellung

Fortschreibungen

– Wertfortschreibung

– Artfortschreibung

– Zurechnungsfortschreibung

Nachfeststellung

Umfang und Begriffe des Grundvermögens erläutern

Unbebaute Grundstücke

Bebaute Grundstücke

Die Bewertung des Betriebsvermögens darstellen

Begriff

Umfang

Abgrenzung

Bewertung

Das sonstige Vermögen berechnen

Begriff

Umfang

Abgrenzung

Freibeträge und Freigrenzen

Das Gesamtvermögen ermitteln

Rohvermögen

Schulden

 
6. Gewerbesteuer 6. Gewerbesteuer (20)
Die Bedeutung und Stellung der Gewerbesteuer im Steuersystem erläutern und die rechtlichen Grundlagen nennen

Einführung in die Gewerbesteuer

– geschichtliche Entwicklung

– Stellung im Steuersystem

– Steueraufkommen

– Rechtsgrundlagen

– Verwaltung

– Schema zur Ermittlung der Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuerpflicht feststellen

Steuergegenstand

Steuerschuldner

Wichtige Steuerbefreiungen kennen Steuerbefreiungen
Den einheitlichen Steuermessbetrag ermitteln und die Hinzurechnungen und Kürzungen begründen

Ausgangswert

Hinzurechnungen

Kürzungen

Gewerbeverlust

Freibetrag

Steuermesszahl

Steuermessbetrag

Die Gewerbesteuer berechnen

Hebesatz der Gemeinde

Gewerbesteuer

Vorauszahlungen

Abschlußzahlung

Die Zerlegungsvorschriften anwenden und begründen

Zerlegung des einheitlichen Steuermessbetrages

– Betriebsstätten

– Zerlegungsmaßstäbe

Die Gewerbesteuer-Rückstellung berechnen und begründen Rückstellungsberechnung
Die verschiedenen Bescheide und die dazugehörigen Rechtsbehelfe kennen

Steuermessbescheid

Zerlegungsbescheid

Steuerbescheid

Rechtsbehelfe

 
7.Vermögensteuer 7.Vermögensteuer (15)
Die Bedeutung und Stellung der Vermögensteuer im Steuersystem erläutern und die rechtlichen Grundlagen nennen

Einführung in die Vermögensteuer

– geschichtliche Entwicklung

– Steueraufkommen

– Rechtsgrundlagen

– Schema zur Ermittlung des steuerpflichtigen Vermögens

Die Vermögensteuerpflicht erläutern

Steuerpflicht

– unbeschränkte Steuerpflicht

– beschränkte Steuerpflicht

Wichtige Steuerbefreiungen kennen Steuerbefreiungen
Das steuerpflichtige Vermögen ermitteln und die Vermögensteuer berechnen

Gesamtvermögen, Inlandsvermögen

Freibeträge

steuerpflichtiges Vermögen

Steuersätze

Die Besonderheiten der Haushaltsbesteuerung beschreiben

Zusammenveranlagung

– von Ehegatten

– von Ehegatten und Kindern

Die Erhebungsverfahren unterscheiden

Hauptveranlagung

Neuveranlagung

Nachveranlagung

Die Vorschriften über die Steuerentrichtung kennen

Entrichtung der Jahressteuer

Vorauszahlungen

 
8. Abgabenordnung 8. Abgabenordnung (20)
Die Zuständigkeit der Finanzbehörden feststellen

Sachliche Zuständigkeit

Örtliche Zuständigkeit

Die wichtigsten Bestimmungen über Steuerverwaltungsakte kennen

Steuerverwaltungsakte

– Begriff

– Arten

– Voraussetzungen für das Wirksamwerden

Die Bedeutung von Fristen und Terminen erkennen und Fristen berechnen

Termine

Fristen

Folgen der Fristversäumnis

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Die Pflichten und Rechte der Beteiligten im Ermittlungsverfahren kennen

Melde- und Anzeigepflichten

Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten

Pflicht zur Abgabe von Steuererklärungen

Auskunftspflichten

Auskunftsverweigerungsrecht

Außenprüfung

Das Festsetzungs- und Feststellungsverfahren kennen

Steuerbescheide, Steueranmeldungen

– Vorbehalt der Nachprüfung

– vorläufige Steuerfestsetzung

Festsetzungsverjährung

Berichtigung von Steuerbescheiden

Das Erhebungsverfahren kennen

Entstehung der Steuer

Festsetzung der Steuer

Fälligkeit der Steuer

Steuerstundung

Erlöschen des Steueranspruchs

Verzinsung

Das Rechtsbehelfsverfahren kennen

Außergerichtliches Rechtsbehelfsverfahren

Gerichtliches Rechtsbehelfsverfahren

Die Folgen von Rechtsverstößen im Steuerrecht kennen

Steuerstraftaten

Steuerordnungswidrigkeiten

Selbstanzeige

Rechnungswesen

Im Rechnungswesen werden Kenntnisse und Fertigkeiten der Erfassung, Aufbereitung und Auswertung von Informationen zur Steuerung und Überwachung eines Unternehmens erworben.

Das erfordert in diesem Ausbildungsberuf Denken und Handeln in steuer- und handelsrechtlichen sowie betriebswirtschaftlichen Zusammenhängen. Deshalb steht ganzheitliches Lernen im Vordergrund.

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • den betrieblichen Güter- und Wertefluss und seine Erfassung im Rechnungswesen kennen lernen und dabei Einblick in einzel- und gesamtwirtschaftliche Zusammenhänge erwerben,
  • kaufmännische Rechenverfahren als Voraussetzung zur Erfassung von Betriebsvorgängen beherrschen,
  • über Einsatzmöglichkeiten integrierter Datenverarbeitungssysteme im Rechnungswesen informiert sein,
  • befähigt sein, selbstständig zu buchen sowie Jahresabschlüsse zu entwerfen,
  • durch sichere Anwendung verschiedener Rechenverfahren Ergebnisse des Rechnungswesens unter Beachtung der rechtlichen Vorschriften analysieren und zur Entscheidungsfindung verwenden.

Innerhalb des Rechnungswesens sind Buchführung und Jahresabschluss, verknüpft mit handels- und steuerrechtlichen Vorschriften, ein zentraler Lernbereich mit besonderen Anforderungen. Der fallbezogenen Anwendung handels- und steuerrechtlicher Bewertungs- und Bilanzierungsvorschriften kommt vorrangige Bedeutung zu. Dabei ist die spätere Mitwirkung der Steuerfachangestellten bei der Beratung von Mandanten aus unterschiedlichen Bereichen der Wirtschaft zu berücksichtigen.

Stundenverteilung: „Rechnungswesen“
 

Lernabschnitte

 

Zeitrichtwerte

1. Jahr

2. Jahr

3. Jahr insgesamt

1. Einführung in das Rechnungswesen

5

 

 

5

2. Buchführungs- und Aufzeichnungsvorschriften

5

 

 

5

3. Grundlagen der Finanzbuchführung

50

 

 

20

4. Beschaffung und Absatzwirtschaft

20

 

 

20

5. Personalwirtschaft

 

30

 

30

6. Finanzwirtschaft

 

50

 

50

7. Anlagenwirtschaft

 

 

25 25

8. Buchungen im Steuerbereich

 

 

20 20

9. Abschlüsse nach Handels- und Steuerrecht (Bilanzsteuerrecht)

 

 

50 50

10. Betriebswirtschaftliche Auswertung

 

 

25 25

Zeitrichtwerte insgesamt

80 80

120

280

Lernziele

Lerninhalte

1. Einführung in das Rechnungswesen 1. Einführung in das Rechnungswesen (5)
Aufgaben des Rechnungswesens mit Schwerpunkt der Besteuerung im Überblick kennen

Information

Planung

Kontrolle

Rechenschaftslegung

Die Aufgabenbereiche des betrieblichen Rechnungswesens als Elemente eines Informations-, Steuerungs- und Kontrollsystems aufzeigen

Buchführung

Kosten- und Leistungsrechnung

Statistik

Planung

 
2. Buchführungs- und Aufzeichnungsvorschriften 2. Buchführungs- und Aufzeichnungsvorschriften (5)
Die Buchführungspflicht nach Handels- und Steuerrecht feststellen Handels- und steuerrechtliche Buchführungsvorschriften
Die formellen und materiellen Anforderungen an die Buchführung kennen

Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung

Folgen von Mängeln

Über wichtige Aufzeichnungspflichten Auskünfte geben Aufzeichnungspflichten, z. B. nach AO, UStG, EStG, EStDV
Die Aufbewahrungspflichten erklären Aufbewahrungspflichten nach HGB und AO
 
3. Grundlagen der Finanzbuchführung 3. Grundlagen der Finanzbuchführung (50)
Über die handels- und steuerrechtlichen Vorschriften der Inventur informiert sein

Inventur

Inventar

Eine Bilanz aus dem Inventar ableiten Bilanzgliederung

Bilanzveränderungen darstellen

Bilanzveränderungen

Einen einfachen Geschäftsgang durchführen

Eröffnungsbilanz

Ableitung der Konten

Buchungen auf den Bestandskonten

Buchungssätze

Abschluss der Bestandskonten

Schlussbilanz

Kontenrahmen, Kontenplan

Buchungen auf Erfolgskonten vornehmen

Erfolgswirksame Vorgänge und

ihre buchmäßige Darstellung

– Aufwandskonten

– Ertragskonten

– Gewinn- und Verlustkonto

Warenkonten und Möglichkeiten der Kontenabschlüsse

Geschäftsvorfälle mit Umsatzsteuer und Vorsteuer buchen Umsatzsteuerkonten
Private Vorgänge buchen

Privatkonten

Eigenverbrauch

Den Werteverzehr des Anlagevermögens erkennen Abschreibung des Anlagevermögens
Die Buchführung mittels einer Hauptabschlussübersicht abschließen Vereinfachte Hauptabschlussübersicht
 
4. Beschaffung und Absatzwirtschaft 4. Beschaffung und Absatzwirtschaft (20)

Buchungen und Berechnungen bei Beschaffung und Absatz von Waren durchführen

Wareneinkauf

– Anschaffungsnebenkosten

– Minderung der Anschaffungskosten

– Rücksendungen

Warenverkauf

– Vertriebskosten

– Erlösschmälerungen

– Rücksendungen

Buchungen im Fertigungsbereich

Handelskalkulation

 
5. Personalwirtschaft 5. Personalwirtschaft (30)
Personalkosten berechnen und buchen

Personalkosten

– Lohn- und Gehaltsbuchungen unter Berücksichtigung der Abzüge

– Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung

– Vermögenswirksame Leistungen

– Sachbezüge

– Vorschüsse

– Abschläge

– Lohnnebenkosten

 
6. Finanzwirtschaft 6. Finanzwirtschaft (50)
Das Verfahren der kaufmännischen Zinsrechnung beherrschen

Berechnung von Zinsen, Zeit, Kapital, Zinsfuß

Summarische Zinsrechnung

Vorgänge des Zahlungsverkehrs buchen

Geldverrechnungskonten

Scheck

Debitoren-/Kreditorenkontokorrentkonten

Anzahlungen

Festgeldkonten

Aufnahme und Rückzahlung von Darlehen buchen

Auszahlungsbetrag

Rückzahlungsbetrag

Disagio/Damnum

Leasingvorgänge buchen Einfache Leasingvorgänge
Berechnungen und Buchungen im Wechselverkehr durchführen

Besitz- und Schuldwechsel

Wechselsumme

Diskont

Barwert

An- und Verkauf von Wertpapieren nach vorliegenden Abrechnungen buchen

Zuordnung zum Anlage- bzw. Umlaufvermögen

An- und Verkauf von Beteiligungspapieren und festverzinslichen Wertpapieren

 
7. Anlagenwirtschaft 7. Anlagenwirtschaft (25)
Buchungen im Zuge von Anschaffung, Herstellung, Inzahlunggabe,Veräußerung von Sachanlagen vornehmen

Sachanlagenverkehr

– Anschaffung

– Herstellung

– Abschreibungen

– Veräußerung

– Geringwertige Wirtschaftsgüter

– Anlagenspiegel

– Anlagen im Bau

– geleistete Anzahlungen

 
8. Buchungen im Steuerbereich

8. Buchungen im Steuerbereich (20)

Steuern und steuerliche Nebenleistungen buchen

Steuerbuchungen

– Betriebssteuern

– Privatsteuern

– aktivierungspflichtige Steuern

– steuerliche Nebenleistungen

Steuerliche Sonderfälle buchen

Export – Import

Innergemeinschaftliche Lieferung

Innergemeinschaftlicher Erwerb

Bewirtungsaufwendungen

Geschenke

– Kunden

– Arbeitnehmer

Reisekosten

Nicht abzugsfähige Vorsteuer

Grundstückaufwendungen und -erträge

Nicht abzugsfähige Betriebsausgaben

Eigenverbrauch

 
9. Abschlüsse nach Handels- und Steuerrecht (Bilanzsteuerrecht) 9. Abschlüsse nach Handels- und Steuerrecht (Bilanzsteuerrecht) (50)
Bestandteile und Aufgaben des Jahresabschlusses erläutern

Handelsbilanz

Steuerbilanz

Gewinn- und Verlustrechnung

Anhang

Lagebericht

Zeitliche Abgrenzungen unterscheiden und buchen und dabei umsatzsteuerliche Vorschriften beachten

Zeitliche Abgrenzung von Aufwendungen und Erträgen

– Aktive Rechnungsabgrenzung

– Passive Rechnungsabgrenzung

– Sonstige Forderungen

– Sonstige Verbindlichkeiten

– Abgrenzung und Umsatzsteuer

   • noch nicht abziehbare Vorsteuer

   • noch nicht fällige Umsatzsteuer

Wertansätze der Vermögens- und Schuldposten nach Handels- und Steuerrecht ermitteln, begründen und den Jahresabschluss durchführen


Steuerliche Bewertungsvorschriften alternativ in Lernabschnitt 3, Steuerlehre


 

Bewertungsmaßstäbe

Bewertungsvorschriften

Bewertung des nicht abnutzbaren Anlagevermögens, z. B.

– Grund und Boden

– Finanzanlagen

Bewertung des abnutzbaren Anlagevermögens

– immaterielle Vermögensgegenstände

   • Software

   • evtl. Geschäfts- oder Fir-menwert

– Gebäude

   • lineare AfA bei Gebäuden

   • degressive AfA bei Gebäuden

– bewegliche Wirtschaftsgüter

   • lineare AfA

   • geometrisch-degressive AfA

   • Sonderabschreibung für kleine und mittlere Betriebe

   • Bewertungsfreiheit bei GWG

– Außerplanmäßige Abschreibungen für außergewöhnliche Abnutzungen

Bewertung des Umlaufvermögens

– Vorräte

   • Durchschnittsbewertung

   • Lifo-Verfahren

   • Fifo-Verfahren

– Forderungen

   • einwandfreie Forderungen

   • zweifelhafte Forderungen

   • uneinbringliche Forderungen

   • Abschreibungsverfahren

Bewertungsbesonderheiten, z. B.

– Umgekehrte Maßgeblichkeit

– Wertbeibehaltung

– Wertaufholung bzw. Zuschreibung

Bewertung der Verbindlichkeiten

– Verfügungsbetrag

– Rückzahlungsbetrag

– Abschreibung des Damnums/Disagio z. B.

   • bei Fälligkeitsdarlehen

   • bei Ratendarlehen

– Fremdwährungsschulden

Bewertung der Entnahmen und Einlagen

Rückstellungen nach Handelsund Steuerrecht darstellen und buchen

Passivierungspflicht in Handelssteuerbilanz für

– ungewisse Verbindlichkeiten (insb. Gewerbesteuerrückstellung)

– drohende Verluste aus schwebenden Geschäften

– unterlassene Instandhaltungen

– Gewährleistungen ohne rechtliche Verpflichtung

Rücklagen und Sonderposten mit Rücklagenanteil unterscheiden, letztere am Beispiel der Rücklage für Ersatzbeschaffung verstehen und buchen

Rücklagen

– Offene Rücklagen, z. B.

   • Kapitalrücklagen

   • Gewinnrücklagen

– Stille Rücklagen (Reserven)

– Sonderposten mit Rücklagenanteil

Den Jahresabschluss auswerten

Formelle Aufbereitung

– Gliederung der Bilanz und GuV nach gesetzlichen Vorschriften

– Gliederungszahlen

Materielle Aufbereitung

– Bilanzanalyse

– Erfolgsanalyse

– Umsatzanalyse

Die Erstellung von Jahresabschlüssen von Personengesellschaften und GmbH nachvollziehen sowie Gewinnverteilungsund Kapitalentwicklungstabellen aufstellen

Gesellschaftsabschlüsse

– Personengesellschaften

   • Gewinnverteilung

   • Kapitalentwicklung

– GmbH

   • Rechnungslegungsvorschriften

   • Gewinnausschüttung

 
10. Betriebswirtschaftliche Auswertung 10. Betriebswirtschaftliche Auswertung (25)
Sachliche Abgrenzungen vornehmen

Ausgaben – Einnahmen

Aufwand – Ertrag

– betriebsfremde

– außerordentliche

– periodenfremde

Kosten – Leistungen

Kalkulatorische Kosten

Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit

Außerordentliches Ergebnis Jahresüberschuss – Jahresfehlbetrag

Die betriebswirtschaftliche Auswertung als Instrument der Kontrolle des betrieblichen Geschehens sowie als Grundlage künftiger Entscheidungen kennen und interpretieren

Innerer Betriebsvergleich

(Auswertung des Jahresabschlusses)

– Aufbereitung der Daten

– Ermittlung von Kennzahlen, z. B.:

   • Rentabilität

   • Cash-flow

Äußerer Betriebsvergleich

(Verprobung mittels steuerlicher

Kennzahlen)

– wirtschaftlicher Umsatz

– wirtschaftlicher Wareneinsatz

– wirtschaftlicher Rohgewinn

   • Rohgewinnaufschlag

   • Rohgewinnsatz

– wirtschaftlicher Reingewinn

   • Reingewinnsatz

Möglichkeiten der Darstellung von Daten kennen und Daten des Rechnungswesens mit Hilfe der Statistik auswerten und darstellen

Kennziffern aus dem

– betrieblichen Leistungsprozess

– Jahresabschluss der Betriebe

Vergleich innerbetrieblicher Daten

Grafische Darstellungsformen

a. Anwendungssoftware in den Fächern des berufsbezogenen Unterrichts zielorientiert einsetzen und dabei Möglichkeiten und Grenzen des DV-Einsatzes kennen und beurteilen lernen  

Textverarbeitung

Textverarbeitungssysteme zur Lösung kaufmännischer Probleme einsetzen

z. B. Texte eingeben, laden, speichern, ausdrucken

Tabellenkalkulation

Grundoperationen bei der Bearbeitung kaufmännischer Aufgaben beherrschen

Tabellen mit Texten, Werten, Formeln und Funktionen

Geschäftsgrafik

Geschäftsgrafiken unterstützend bei der Bearbeitung kaufmännischer Aufgaben einsetzen

Grafiken in unterschiedlichen Darstellungsarten und Maßstäben

Datenbanken

Grundoperationen für die Bearbeitung kaufmännischer Aufgaben nutzen

Grundbegriffe wie Datenarten, Datenfeld, Datensatz, Datei, Dateistruktur

z. B. Eingabe, Löschung, Änderung, Selektion, Sortieren, Ausgabe von Daten

b. Berufsbezogene Aufgaben mit Hilfe von Standardsoftware lösen

Systemvoraussetzungen, z. B.

– DV-Konfiguration

– Betriebssystem/Benutzeroberflächen

– Datennetze/Datenfernübertragung

Anwendung, z. B.

– Gewinnverteilung, Finanzierungsplan

– Rechtsbehelfe

– Betriebswirtschaftliche Auswertungen

– Personaldatei

c. Berufsbezogene Aufgaben mitHilfe von branchenspezifischer Software lösen

Anwendung, z. B.

– Lohn- und Gehaltsabrechnungen

– Finanzbuchhaltung –

Steuerberechnung

d. Wesentliche Bestimmungen des gesetzlichen Datenschutzes auf berufsspezifische Fälle anwenden

Ziele des Datenschutzes

Schutzbedürftige Daten

Rechtliche Regelung