6.1.2 Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Steuerfachangestellter/Steuerfachangestellte
(Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 8.12.1995*)
*unter Vorbehalt gemäß Ziffer 3 Abs. 2 und 3 der „Richtlinien für die Einsetzung und Arbeitsweise von Gremien der Kultusministerkonferenz“ (Beschluss der KMK vom 2.12.1993)
I. Allgemeine Vorbemerkungen
Berufsschulen vermitteln dem Schüler allgemeine und berufsbezogene Lerninhalte für die Berufsausbildung, die Berufsausübung und im Hinblick auf die berufliche Weiterbildung. Soweit eine berufsfeldbreite Grundbildung in vollzeitschulischer Form durchgeführt wird, wird auch die fachpraktische Ausbildung vermittelt.
Allgemeine und berufsbezogene Lerninhalte zielen auf die Bildung und Erziehung für berufliche und außerberufliche Situationen.
Entsprechend diesen Zielvorstellungen sollen die Schüler/Schülerinnen
- eine fundierte Berufsausbildung erhalten, auf deren Grundlage sie befähigt sind, sich auf veränderte Anforderungen einzustellen und neue Aufgaben zu übernehmen. Damit werden auch ihr Entscheidungs- und Handlungsspielraum und ihre Möglichkeit zur freien Wahl des Arbeitsplatzes über die Grenzen hinaus erweitert,
- unter Berücksichtigung ihrer betrieblichen Erfahrungen Kenntnisse und Einsichten in die Zusammenhänge ihrer Berufstätigkeit erwerben, damit sie gut vorbereitet in die Arbeitswelt eintreten,
- Fähigkeiten und Einstellungen erwerben, die ihr Urteilsvermögen und ihre Handlungsfähigkeit und -bereitschaft in beruflichen und außerberuflichen Bereichen vergrößern,
- Möglichkeiten und Grenzen der persönlichen Entwicklung durch Arbeit und Berufsausübung erkennen, damit sie mit mehr Selbstverständnis ihre Aufgaben erfüllen und ihre Befähigung zur Weiterbildung ausschöpfen,
- in der Lage sein, betriebliche, rechtliche sowie wirtschaftliche, ökologische, soziale und politische Zusammenhänge zu erkennen,
- sich der Spannung zwischen den eigenen Ansprüchen und denen ihrer Mit- und Umwelt bewusst werden und bereit sein, zu einem Ausgleich beizutragen und Spannungen zu ertragen.
Der Lehrplan für den allgemeinen Unterricht wird durch die einzelnen Länder erstellt. Für den berufsbezogenen Unterricht wird der Rahmenlehrplan durch die Ständige Konferenz der Kultusminister und -senatoren der Länder beschlossen. Die Lernziele und Lerninhalte des Rahmenlehrplans sind mit der entsprechenden, von den zuständigen Fachministern des Bundes im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Bildung und Wissenschaft erlassenen Ausbildungsordnung abgestimmt. Das Abstimmungsverfahren ist durch das „Gemeinsame Ergebnisprotokoll vom 30. Mai 1972“ geregelt. Der beschlossene Rahmenlehrplan für den beruflichen Unterricht der Berufsschule baut grundsätzlich auf dem Hauptschulabschluß auf.
Er ist in der Regel in eine berufsfeldbreite Grundbildung und darauf aufbauende Fachbildung gegliedert. Dabei kann ein Rahmenlehrplan in der Fachstufe mit Ausbildungsordnungen mehrerer verwandter Ausbildungsberufe abgestimmt sein.
Auf der Grundlage der Ausbildungsordnung und des Rahmenlehrplans, die Ziele und Inhalte der Berufsausbildung regeln, werden die Abschlussqualifikation in einem anerkannten Ausbildungsberuf sowie – in Verbindung mit Unterricht in weiteren Fächern – der Abschluss der Berufsschule vermittelt. Damit sind zugleich wesentliche Voraussetzungen für den Eintritt in berufliche Weiterbildungsgänge geschaffen.
Der Rahmenlehrplan ist nach Ausbildungsjahren gegliedert. Er umfasst Lerngebiete, Lernziele, Lerninhalte und Zeitrichtwerte. Dabei gilt:
Lerngebiete sind thematische Einheiten, die unter fachlichen und didaktischen Gesichtspunkten gebildet werden; sie können in Abschnitte gegliedert sein.
Lernziele beschreiben das angestrebte Ergebnis (z. B. Kenntnisse, Fertigkeiten, Verhaltensweisen), über das ein Schüler am Ende des Lernprozesses verfügen soll.
Lerninhalte bezeichnen die fachlichen Inhalte, durch deren unterrichtliche Behandlung die Lernziele erreicht werden sollen.
Zeitrichtwerte geben an, wie viele Unterrichtsstunden zum Erreichen der Lernziele einschließlich der Leistungsfeststellung vorgesehen sind.
Der Rahmenlehrplan enthält keine methodischen Vorgaben für den Unterricht. Selbstständiges und verantwortungsbewusstes Denken und Handeln wird vorzugsweise in solchen Unterrichtsformen vermittelt, in denen es Teil des methodischen Gesamtkonzeptes ist. Dabei kann grundsätzlich jedes methodische Vorgehen zur Erreichung dieses Zieles beitragen; Methoden, welche die Handlungskompetenz unmittelbar fördern, sind besonders geeignet und sollten deshalb in der Unterrichtsgestaltung angemessen berücksichtigt werden.
Die Länder übernehmen den Rahmenlehrplan unmittelbar oder setzen ihn in einen eigenen Lehrplan um. Sie ordnen Lernziele und Lerninhalte den Fächern bzw. Kursen zu. Dabei achten sie darauf, dass die erreichte fachliche und zeitliche Gliederung des Rahmenlehrplanes erhalten bleibt; eine weitere Abstimmung hat zwischen der Berufsschule und den örtlichen Ausbildungsbetrieben unter Berücksichtigung des entsprechenden Ausbildungsrahmenplanes zu erfolgen.
II. Berufsbezogene Vorbemerkungen
Der vorliegende Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Steuerfachangestellte/-r ist mit der Verordnung über die Berufsausbildung vom 9.5.1996 abgestimmt.
Ziel der Ausbildung ist eine breit fundierte Handlungskompetenz mit den Fähigkeiten zum Denken in Zusammenhängen, Flexibilität, Genauigkeit und Verantwortungsbewusstsein unter besonderer Beachtung der für diesen Ausbildungsberuf wichtigen rechtlichen Rahmenbedingungen sowie mitarbeiter- und mandantenorientiertem Verhalten.
Diese angestrebte Qualifikation drückt sich in der Befähigung zu selbstständiger Sachbearbeitung sowie in Handlungen wie Planen, Durchführen, Kontrollieren und Bewerten berufsbezogener Aufgaben aus.
Zur sachgerechten Erfüllung dieser Aufgaben vermitteln die Ausbildungsbetriebe im Zusammenhang mit übergreifenden Qualifikationen Fertigkeiten und Kenntnisse in folgenden Ausbildungsbereichen:
- Ausbildungspraxis
- Praxis- und Arbeitsorganisation
- Anwenden von Informations- und Kommunikationstechniken
- Rechnungswesen
- Betriebswirtschaftliche Facharbeit
- Steuerliche Facharbeit
Ziele der schulischen Ausbildung
Die aufgeführten Ziele sind auf die Entwicklung von Handlungskompetenz gerichtet. Diese wird hier verstanden als die Bereitschaft und Fähigkeit des Einzelnen, sich in gesellschaftlichen, beruflichen und privaten Situationen sachgerecht, durchdacht sowie individuell und sozial verantwortlich zu verhalten.
Handlungskompetenz entfaltet sich in den Dimensionen von Fachkompetenz, Humankompetenz (Personalkompetenz) und Sozialkompetenz.
Fachkompetenz bezeichnet die Bereitschaft und Fähigkeit, auf der Grundlage fachlichen Wissens und Könnens Aufgaben und Probleme zielorientiert, sachgerecht, methodengeleitet und selbstständig zu lösen und das Ergebnis zu beurteilen.
Humankompetenz (Personalkompetenz) bezeichnet die Bereitschaft und Fähigkeit, als individuelle Persönlichkeit die Entwicklungschancen, Anforderungen und Einschränkungen in Familie, Beruf und öffentlichem Leben zu klären, zu durchdenken und zu beurteilen, eigene Begabungen zu entfalten sowie Lebenspläne zu durchdenken, zu planen, zu beurteilen und fortzuentwickeln. Sie umfasst personelle Eigenschaften wie Selbstständigkeit, Kritikfähigkeit, Selbstvertrauen, Zuverlässigkeit, Verantwortungs- und Pflichtbewusstsein. Zu ihr gehören insbesondere auch die Entwicklung durchdachter Wertvorstellungen und die selbstbestimmte Bindung an Werte.
Sozialkompetenz bezeichnet die Bereitschaft und Fähigkeit, soziale Beziehungen zu leben und zu gestalten, Zuwendungen und Spannungen zu erfassen, zu verstehen sowie sich mit anderen rational und verantwortungsbewusst auseinander zu setzen und zu verständigen. Hierzu gehört insbesondere auch die Entwicklung sozialer Verantwortung und Solidarität.
Methoden- und Lernkompetenz erwachsen aus einer ausgewogenen Entwicklung dieser drei Dimensionen.
Diese Kompetenzen werden im berufsbezogenen Unterricht in den Lerngebieten
- Allgemeine Wirtschaftslehre
- Steuerlehre
- Rechnungswesen
unter Einbeziehung der modernen Kommunikationstechniken (Datenverarbeitung) vermittelt.
Die Schülerinnen und Schüler sollen daher
- ein breites, nicht nur auf einen einzelnen Wirtschaftszweig bezogenes Grundwissen erwerben und – gestützt auf die in diesem Beruf zu erwerbenden Qualifikationen – wirtschaftliche, steuerliche und soziale Zusammenhänge in der Arbeitswelt und in der Gesellschaft erkennen, verstehen und dazu befähigt werden, verantwortungsbewusst zu handeln,
- die ihnen übertragenen betrieblichen Aufgaben und Problemstellungen erfassen, Lösungsvorschläge entwickeln, Entscheidungen vorbereiten und Lösungsmöglichkeiten begründen,
- die Notwendigkeit zur Verschwiegenheit einsehen und entsprechend handeln,
- Teamfähigkeit erwerben und bereit sein, kooperativ in arbeitsteiligen Funktionen zu handeln sowie mit Arbeitsmitteln sachgerecht und sorgfältig umzugehen,
- ihre Konzentrationsfähigkeit und ihr Abstraktionsvermögen weiterentwickeln,
- befähigt werden, Informationen gezielt und selbstständig zu sammeln, aufzubereiten, auszuwerten und weiterzugeben,
- lernen, selbstständig rechtliche Vorschriften und Fachliteratur zu nutzen,
- Informations- und Kommunikationstechniken als Hilfsmittel bei der Aufgabenbewältigung einsetzen,
- ihre Sprachkompetenz weiterentwickeln, um selbstständig schriftliche und mündliche Informationen sprachlich angemessen aufzunehmen, abzufassen und weiterzugeben,
- erkennen, wie entscheidend die Qualität ihrer Ausbildung und die eigene Weiterbildung den beruflichen Werdegang beeinflussen,
- begreifen, dass der Erwerb wichtiger Arbeits- und Lerntechniken und die Fähigkeit zum selbstständigen Lernen eine wesentliche Voraussetzung für eine erfolgreiche Ausbildung und Berufsausübung ist,
- ihr eigenes Wissen und Können ständig überprüfen und selbstständig ergänzen,
- Problembewusstsein für Fragen des Umweltschutzes entwickeln und bei der Ausübung des Berufs berücksichtigen,
- Vorschriften und Maßnahmen der Arbeitssicherheit und des Arbeitsschutzes kennen und befolgen.
Berufsspezifische Anforderungen und Qualifikationen – vor allem aus dem steuerlichen Bereich – ändern sich ständig. Die künftige Entwicklung wird daher dazu führen, dass Lernziele und Lerninhalte für den Unterricht aktualisiert und weiterentwickelt werden müssen.
Wo immer bei Lerninhalten die Formulierungen ,,z. B.“ oder „wie“ verwendet werden, sollen Freiräume auch für künftige Entwicklungen und didaktische Reserven eröffnet werden. Solche Lerninhalte sollen außerdem als exemplarische Vorgaben für den Unterricht verstanden werden.
III. Übersicht über die Lerngebiete mit Zeitrichtwerten
* Die integrierte Vermittlung von Datenverarbeitung wurde bei der Festlegung der Zeitrichtwerte für das Lerngebiet „Allgemeine Wirtschaftslehre“ mit 20 Stunden, für das Lerngebiet „Steuerlehre“ mit 30 Stunden und für das Lerngebiet „Rechnungswesen“ mit 30 Stunden berücksichtigt.
Durch die Integration von Inhalten der Datenverarbeitung in die Lerngebiete Allgemeine Wirtschaftslehre, Steuerlehre und Rechnungswesen sollen die Schülerinnen und Schüler zum Einsatz eines zeitgemäßen Hilfsmittels bei der Lösung berufsspezifischer Aufgabenstellungen befähigt werden. Dazu sollten die Schulen mit entsprechender Hard- und Software ausgestattet sein.
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- die Komponenten eines Datenverarbeitungssystems und deren Zusammenwirken kennen,
- Standardsoftware zur Lösung berufsbezogener Aufgaben einsetzen,
- branchenspezifische Software zur Lösung berufsbezogener Aufgaben einsetzen.
Aus diesen Zielvorstellungen leiten sich Lernziele und Lerninhalte für die integrierte Vermittlung in den drei Lerngebieten der schulischen Ausbildung ab, die im Anhang dargestellt sind.
Allgemeine Wirtschaftslehre
In der Allgemeinen Wirtschaftslehre sollen die Schülerinnen und Schüler das Verständnis für Aufgaben der Wirtschaft im Rahmen eines Staates und den Einblick in weltwirtschaftliche Gegebenheiten und Zusammenhänge gewinnen, die für die Beratung zu betreuender Unternehmen notwendig sind.
Sie sollen lernen, die erworbenen Kenntnisse und Einsichten auch aus den unterschiedlichen Interessenlagen der Konsumenten und Produzenten, der Arbeitnehmer und Arbeitgeber sowie des Bürgers und des Politikers zu beurteilen.
Daher sind einzel- und gesamtwirtschaftliche Kenntnisse für die Ausübung dieses Berufes sinnvoll und notwendig.
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- das zur Berufsausübung notwendige wirtschaftliche und rechtliche Grundwissen erwerben und anwenden,
- konkrete wirtschaftliche Sachverhalte auf der Basis rechtlicher Bestimmungen verstehen sowie Entwicklungen und Spannungsverhältnisse interpretieren,
- wirtschafts- und sozialpolitische Zielvorstellungen und Maßnahmen zu ihrer Verwirklichung kennen,
- über Einsatzmöglichkeiten integrierter Datenverarbeitungssysteme bei wirtschaftlichen Problemlösungen informiert sein,
- nationale und internationale wirtschaftliche Zusammenhänge verstehen,
- bei wirtschaftlichen Entscheidungen ein Problembewusstsein für Fragen des Umweltschutzes entwickeln.
Stundenverteilung: „Allgemeine Wirtschaftslehre“
Lerngebiete | Zeitrichtwerte |
| 1. Jahr | 2. Jahr | 3. Jahr | insgesamt |
1. Rechtliche Rahmenbedingungen derWirtschaft; Grundzüge des Schuld- und Sachenrechts | 40 | | | 40 |
2. Arbeitsrecht und soziale Sicherung | 30 | | | 30 |
3. Handels- und Gesellschaftsrecht | 10 | 50 | | 60 |
4. Investition und Finanzierung | | 30 | | 30 |
5. Grundzüge der Wirtschaftsordnung und Wirtschaftspolitik | | | 40 | 40 |
Zeitrichtwerte insgesamt | 80 | 80 | 40 | 200 |
Lernziele | Lerninhalte |
1. Rechtliche Rahmenbedingungen der Wirtschaft; Grundzüge des Schuld- und Sachenrechts | 1. Rechtliche Rahmenbedingungen der Wirtschaft; Grundzüge des Schuld- und Sachenrechts (40) |
Recht nach verschiedenen Merkmalen unterscheiden und Rechtsquellen angeben | Öffentliches und privates Recht Rechtsquellen |
Möglichkeiten und Grenzen der rechtlichen Handlungsfähigkeit aufzeigen | Rechts- und Geschäftsfähigkeit natürlicher und juristischer Personen |
Rechtsgeschäfte des Wirtschaftslebens unterscheiden | Willenserklärung Rechtsgeschäfte: – Kaufvertrag – Dienstvertrag/Arbeitsvertrag – Werk- und Werklieferungsvertrag und weitere, z. B.: –Mietvertrag – Pachtvertrag – Darlehensvertrag – Leasingvertrag |
Abschluss und Erfüllung von Verträgen an einem Beispiel erklären und Gestaltungsmöglichkeiten beim Vertragsabschluss aufzeigen | Vertragsfreiheit Verpflichtungsgeschäft Erfüllungsgeschäft |
Störungen bei der Erfüllung von Verträgen am Beispiel des Kaufvertrages darstellen und dabei rechtliche und wirtschaftliche Entscheidungsmöglichkeiten abwägen | Schuldnerverzug Schlechterfüllung |
Grundzüge des Sachenrechts kennen | Besitz Eigentum |
Mahnverfahren beschreiben | Mahnverfahren |
Fälle zur Verjährung bearbeiten | Verjährung |
|
2. Arbeitsrecht und soziale Sicherung | 2. Arbeitsrecht und soziale Sicherung (30) |
Rechtliche Bedingungen der Berufsausbildung kennen und die Rechte und Pflichten der Auszubildenden erläutern | Duales Ausbildungssystem Berufsbildungsgesetz Ausbildungsvertrag Jugendarbeitsschutzgesetz |
Institutionen zur Wahrnehmung ausbildungs- und arbeitsrechlicher Ansprüche kennen | Betriebsrat, Mitbestimmung Jugend- und Auszubildendenvertretung Zuständige Stelle nach BBiG: Steuerberaterkammer (Ausbildungsberater) Gewerkschaften Gewerbeaufsicht Arbeitsgericht |
Wichtige arbeitsrechtliche Bestimmungen und ihre Auswirkungen kennen und anwenden | Arbeitszeitregelungen Tarifvertrag Gesetze zum – Unfallschutz – Mutterschutzgesetz – Kündigungsschutz |
Wesentliche Bestimmungen des gesetzlichen Datenschutzes beurteilen | Datenschutzgesetze u. a. Zulässigkeitsvoraussetzung für die Verarbeitung personenbezogener Daten Datenschutzbeauftragte Zugriffsberechtigung |
Ziele, Aufgaben und Probleme der sozialen Sicherung erörtern | Zweige der Sozialversicherung |
An konkreten Fällen Regelungen zur Sozialversicherung anwenden und Berechnungen durchführen | Arten Träger Leistungen Versicherungspflicht Beiträge einschließlich Beitragsbemessungsgrenzen |
Möglichkeiten der Weiterqualifizierung kennen und deren Notwendigkeiten einsehen | Inner- und außerbetriebliche Weiterbildungsangebote |
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3. Handels- und Gesellschaftsrecht | 3. Handels- und Gesellschaftsrecht (60) |
Arten des Kaufmanns laut HGB unterscheiden | Musskaufmann Sollkaufmann Kannkaufmann Formkaufmann Vollkaufmann Minderkaufmann |
Die Aufgaben der Register verstehen | Handelsregister Partnerschaftsregister Grundbuch evtl. Genossenschaftsregister Vereinsregister Güterrechtsregister |
Die Bedeutung der Firma erkennen | Arten der Firma Firmengrundsätze |
Einen Überblick über kaufmännische Hilfsgewerbe gewinnen | Kommissionär Handelsvertreter Handelsmakler |
Mitarbeitervollmachten unterscheiden | Handlungsvollmacht Prokura |
Unternehmensformen darstellen und Rechtsformen unterscheiden | Einzelunternehmung Stille Gesellschaft BGB-Gesellschaft Partnerschaftsgesellschaft OHG, KG GmbH, GmbH & Co. KG, AG evtl. Genossenschaft Unterscheidungskriterien: – Haftung – Kapitalaufbringung – Ergebnisverteilung – Geschäftsführung – Vertretung steuerliche Besonderheiten |
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4. Investition und Finanzierung | 4. Investition und Finanzierung (30) |
Investitions- und Finanzierungsanlässe beschreiben | Ersatzinvestitionen Erweiterungsinvestitionen Umschuldung |
Finanzierungsmöglichkeiten auswählen | Finanzierungsmöglichkeiten nach Herkunft und Fristigkeit – Außenfinanzierung • Eigenfinanzierung • Fremdfinanzierung – Innenfinanzierung • Offene Selbstfinanzierung • Verdeckte Selbstfinanzierung Finanzierungsregeln |
Kreditarten nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten beurteilen | Einteilung der Kredite – nach Dauer – nach Verwendungszweck Sonderformen, z. B. – Leasing – Factoring |
Kreditsicherungsmöglichkeiten unterscheiden | Sicherungsübereignung Pfandrechte Zessionen Bürgschaft |
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5. Grundzüge der Wirtschaftsordnung und Wirtschaftspolitik | 5. Grundzüge der Wirtschaftsordnung und Wirtschaftspolitik (40) |
Ziele unternehmerischen Handelns im System der sozialen Marktwirtschaft darstellen und beurteilen | Wirtschaftliche, ökologische und soziale Ziele Zielkonflikte Funktionsweise der sozialen Marktwirtschaft Ordnungsmerkmale Marktformen Rolle des Staates |
Gesamtwirtschaftliche Ziele beschreiben und ihre Bedeutung für betriebliche und individuelle Entscheidungen beurteilen | Preisniveaustabilität hoher Beschäftigungsstand Wirtschaftswachstum Außenwirtschaftliches Gleichgewicht Umweltschutz Sozialverträgliche Einkommens- und Vermögensverteilung |
Konjunkturelle Schwankungen unterscheiden | Konjunkturphasen Konjunkturindikatoren |
Wirtschaftspolitische Einflussmöglichkeiten von Staat, Bundesbank und Europäischer Zentralbank unter Berücksichtigung außenwirtschaftlicher Einflüsse beurteilen | Staat: – Einnahmenpolitik – Ausgabenpolitik – Strukturpolitik Bundesbank – Aufgaben und Stellung – geldpolitisches Instrumentarium Europäisches Währungssystem Ziel- und Interessenkonflikte |